OLG Köln - 10.03.1986 (17 W 619/85) - DRsp Nr. 1996/17514
OLG Köln, vom 10.03.1986 - Aktenzeichen 17 W 619/85
DRsp Nr. 1996/17514
Die Androhung der Zwangsvollstreckung durch den Anwalt des Gläubigers kann nicht als verfrüht und daher nicht notwendig i.S. von § 788ZPO angesehen werden, wenn sich der Schuldner in einem Prozeßvergleich unbedingt und unbefristet zur Zahlung verpflichtet hat und seitdem zwei Wochen vergangen sind.
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