OLG Köln - 08.09.1986 (2 U 79/86) - DRsp Nr. 1996/17510
OLG Köln, vom 08.09.1986 - Aktenzeichen 2 U 79/86
DRsp Nr. 1996/17510
Ein Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung nach Einlegung der Berufung ist in der Regel nicht vor Eingang der Berufungsbegründung zu bescheiden und grundsätzlich abzulehnen, wenn das angefochtene Urteil nur gegen Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar ist.
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