OLG Koblenz - Beschluß vom 22.03.1996 (14 W 123/96) - DRsp Nr. 1998/7014
OLG Koblenz, Beschluß vom 22.03.1996 - Aktenzeichen 14 W 123/96
DRsp Nr. 1998/7014
»Gegenstandswert der Räumungsvollstreckung ist nach dem eindeutigen neuen Wortlaut des § 57 Abs. 2 S. 1 BRAGO der Wert der herauszugebenden Mietsache, also der Wert der Wohnung selbst.«
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