OLG Karlsruhe - Beschluß vom 11.08.1988 (16 WF 115/88) - DRsp Nr. 1996/17342
OLG Karlsruhe, Beschluß vom 11.08.1988 - Aktenzeichen 16 WF 115/88
DRsp Nr. 1996/17342
Auch längere Zeit nach einer gerichtlichen Umgangsregelung kann dem sorgeberechtigten Elternteil bei hinreichender Veranlassung (hier: sorgeberechtigte Mutter hatte irrtümlich Besuchstermin verwechselt) erstmals ein Zwangsgeld für den Fall der Zuwiderhandlung angedroht werden; eine solche Veranlassung kann gegeben sein, auch wenn nicht feststeht, daß der sorgeberechtigte Elternteil gegen die gerichtliche Entscheidung schuldhaft verstoßen hat.Ein gerichtlicher Vergleich über das Umgangsrecht ist als solcher keine geeignete Vollstreckungsgrundlage.Vollstreckbar ist nur eine gerichtliche Regelung des Umgangsrechts.
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