OLG Karlsruhe - 08.03.1991 (10 U 202/90) - DRsp Nr. 1996/17325
OLG Karlsruhe, vom 08.03.1991 - Aktenzeichen 10 U 202/90
DRsp Nr. 1996/17325
Ein im Urkundenverfahren erlassenes rechtskräftiges Anerkenntnisurteil ohne Vorbehalt nach § 599ZPO kann im Nachverfahren nicht mehr aufgehoben werden. Eine Widerklage auf Herausgabe des Titels kann nicht im Wege der Anschlußberufung erhoben werden.
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