OLG Hamm - 30.03.1985 (4 W 104/84) - DRsp Nr. 1992/9038
OLG Hamm, vom 30.03.1985 - Aktenzeichen 4 W 104/84
DRsp Nr. 1992/9038
a-b. Keine Festsetzung von Ordnungsmitteln gegen die Erben des zwischenzeitlich verstorbenen Unterlassungsschuldners;(b) erforderliche Beteiligung der Erben am weiteren (in der Hauptsache erledigten) Verfahren.
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