OLG Hamm - 22.04.1988 (15 W 75/88) - DRsp Nr. 1992/8807
OLG Hamm, vom 22.04.1988 - Aktenzeichen 15 W 75/88
DRsp Nr. 1992/8807
a-b. Keine Verfahrensaufhebung von Amts wegen bei voraussichtlich aussichtsloser Zwangsversteigerung, (b) insoweit keine analoge Anwendung des § 803 Abs. 2ZPO.
Das AG hatte das Zwangsversteigerungsverfahren wegen Aussichtslosigkeit der Versteigerung aufgehoben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.