OLG Hamm - 22.02.1988 (14 W 91/88) - DRsp Nr. 1996/17213
OLG Hamm, vom 22.02.1988 - Aktenzeichen 14 W 91/88
DRsp Nr. 1996/17213
Gegen den Beschluß, der die Festsetzung des Zwangsmittels nach § 888ZPO lediglich androht, ist die sofortige Beschwerde nach § 793ZPO statthaft; dies gilt auch dann, wenn die Androhung nicht in einem besonderen Beschluß, sondern in der das Erkenntnisverfahren abschließenden Entscheidung (Urteil, Beschlußverfügung) ausgesprochen wird.
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