OLG Hamm - 10.03.1992 (7 U 136/91) - DRsp Nr. 1992/8633
OLG Hamm, vom 10.03.1992 - Aktenzeichen 7 U 136/91
DRsp Nr. 1992/8633
Widerruf eines Prozeßvergleichs:b. Einhaltung vereinbarter Form als Wirksamkeitsvoraussetzung;c. mögliche Übermittlung durch Telefax mit einer vom postulationsfähigen Anwalt unterzeichneten Kopievorlage.
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