OLG Frankfurt/Main - Beschluß vom 23.09.1996 (6 W 108/96) - DRsp Nr. 1998/6859
OLG Frankfurt/Main, Beschluß vom 23.09.1996 - Aktenzeichen 6 W 108/96
DRsp Nr. 1998/6859
»Ein Rechtsanwalt einer Anwaltssozietät, der zur Auskunftserteilung über bestimmte Umsätze seiner Sozietät verurteilt worden ist, kann sich im Rahmen der Vollstreckung gem. § 888ZPO nicht mit Erfolg darauf berufen, er selbst sei mangels Kenntnis des für die EDV-Anlage erforderlichen Pass-Wortes dazu nicht in der Lage und seine Mitgesellschafter verweigerten ihre Mitwirkung hierzu.«
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