OLG Frankfurt/Main - 16.04.1985 (20 W 397/84) - DRsp Nr. 1992/8409
OLG Frankfurt/Main, vom 16.04.1985 - Aktenzeichen 20 W 397/84
DRsp Nr. 1992/8409
a. Erneuter Lauf der Vollziehungsfrist aufgrund einer Gerichtsentscheidung (hier: Berufungsentscheidung), die die dem Arrest zugrundeliegenden Umstände überprüft.
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