OLG Frankfurt/Main - 06.07.1987 (6 W 107/87) - DRsp Nr. 1992/8319
OLG Frankfurt/Main, vom 06.07.1987 - Aktenzeichen 6 W 107/87
DRsp Nr. 1992/8319
b-e. Festsetzung der Höhe der ersatzweisen Ordnungshaft:(b) Beschwer des Gläubigers durch eine seiner Ansicht nach unangemessen geringe Höhe;(c-d) Grenzen der Ermessensausübung, insbesondere mit Rücksicht auf den Zweck der Ordnungsmittel;(d) fehlerhafte Festsetzung ersatzweiser Haft von einem Tag je 2 500 DM;(e) keine Anlehnung an die im Strafrecht geltenden Zumessungsgrundsätze für die Höhe des Tagessatzes.
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