OLG Düsseldorf - Beschluß vom 29.01.1997 (3 Wx 469/96) - DRsp Nr. 1998/6798
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 29.01.1997 - Aktenzeichen 3 Wx 469/96
DRsp Nr. 1998/6798
»1. Hat der Verwalter einer Wohnungseigentumsanlage in gewillkürter Prozeßstandschaft einen Vollstreckungstitel erwirkt und will nach einem Wechsel im Verwalteramt der neue Verwalter aus diesem Titel vollstrecken, so bedarf es der Titelumschreibung (§ 727ZPO entspr.).2. Ob der Titel auf den neuen Verwalter oder - was näher liegt - auf die Wohnungseigentümer umzuschreiben ist, bleibt offen.«
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