OLG Düsseldorf - Beschluß vom 16.05.1997 (3 Wx 211/97) - DRsp Nr. 1998/6791
OLG Düsseldorf, Beschluß vom 16.05.1997 - Aktenzeichen 3 Wx 211/97
DRsp Nr. 1998/6791
»1. Vollstreckungsgegenklagen i.S. des § 767ZPO wegen WEG -Beschlüsse sind im WEG -Verfahren geltend zu machen.2. Bei nachträglicher Ungültigerklärung einer Jahresabrechnung bleibt die Vollstreckung aus dem Titel, der auf der Jahresabrechnung basiert, in Höhe des Wirtschaftsplanes zulässig. Insoweit Jahresabrechnung und Wirtschaftsplan inhaltlich übereinstimmen, bilden sie einen einheitlichen Schuldgrund.«
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