OLG Düsseldorf vom 08.01.1987
6 W 150/86
Normen:
ZPO §§ 724, 726, 766, 767 ;
Fundstellen:
DRsp IV(421)173a
JMBl NRW 1987, 95
Rpfleger 1987, 254

OLG Düsseldorf - 08.01.1987 (6 W 150/86) - DRsp Nr. 1992/7989

OLG Düsseldorf, vom 08.01.1987 - Aktenzeichen 6 W 150/86

DRsp Nr. 1992/7989

a. Unzulässigkeit der Klauselerteilung, falls sich bereits aus dem Inhalt des Vollstreckungstitels eindeutig ergibt, daß die Parteien die Vollstreckung des titulierten Anspruchs ausgeschlossen haben.

Normenkette:

ZPO §§ 724, 726, 766, 767 ;

»... Voraussetzung für eine Klauselerteilung ist zum einen das Vorliegen eines äußerlich ordnungsgemäßen Titels sowie die generelle inhaltliche Eignung des Titels für eine Zwangsvollstreckung, zum anderen aber auch, daß sich nicht schon aus dem Titel selbst eindeutig ergibt, daß die Zwangsvollstreckung des titulierten Anspruchs insgesamt ausgeschlossen ist.