OLG Düsseldorf - 05.06.1992 (22 U 261/91) - DRsp Nr. 1993/1757
OLG Düsseldorf, vom 05.06.1992 - Aktenzeichen 22 U 261/91
DRsp Nr. 1993/1757
Rechtskraftwirkung einer abweisenden Vollstreckungsgegenklage.Ist eine Vollstreckungsgegenklage abgewiesen worden, weil der Beweis für die Echtheit der Urkunde über die Abtretung der Forderung, mit der aufgerechnet wurde, nicht erbracht war, so steht einer erneuten Vollstreckungsgegenklage der Einwand der Rechtskraft entgegen, wenn der Kläger lediglich mit neuen Beweismitteln die bereits im Vorprozeß behauptete Abtretung beweisen will.* * *Abstract (Bearbeiter: Richter am Landgericht Reinhold Becker, Köln)
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