OLG Celle - Urteil vom 27.04.1993 (18 UF 252/92) - DRsp Nr. 1994/8311
OLG Celle, Urteil vom 27.04.1993 - Aktenzeichen 18 UF 252/92
DRsp Nr. 1994/8311
Der Schuldner ist nicht gezwungen bei einer drohenden Vollstreckung Vollstreckungsgegenklage zu erheben nach § 767ZPO, sondern er kann bereits dann, wenn die ernsthafte Möglichkeit einer ungerechtfertigten Vollstreckung aus einem Titel besteht, Klage auf Herausgabe des Titels erheben.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.