OLG Brandenburg - Beschluß vom 13.06.1997 (10 W 37/96) - DRsp Nr. 1998/7396
OLG Brandenburg, Beschluß vom 13.06.1997 - Aktenzeichen 10 W 37/96
DRsp Nr. 1998/7396
Für eine wiederholte Festsetzung eines Zwangsmittels nach § 888 Abs. 1ZPO besteht nur dann ein Rechtsschutzinteresse des Gläubigers, wenn die Zwangsvollstreckung aus einem vorausgegangenen Zwangsmittelbeschluß voll durchgeführt ist.
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