OLG Bamberg - Beschluß vom 22.04.1997 (7 WF 20/97) - DRsp Nr. 1998/10757
OLG Bamberg, Beschluß vom 22.04.1997 - Aktenzeichen 7 WF 20/97
DRsp Nr. 1998/10757
Wird einer Partei Zwangsgeld angedroht, setzt die Wirksamkeit der Androhung voraus, daß zumindest die in Aussicht genommene Höchstsumme beziffert ist; es reicht dagegen nicht aus, lediglich allgemein auf "Zwangsmaßnahmen" hinzuweisen.
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