OLG Bamberg - Beschluß vom 19.02.1997 (7 W 2/97) - DRsp Nr. 1998/10763
OLG Bamberg, Beschluß vom 19.02.1997 - Aktenzeichen 7 W 2/97
DRsp Nr. 1998/10763
Im Beschwerdeverfahren gegen die Anordnung einer Ersatzvornahme nach § 887 Abs. 1 und Abs. 2ZPO kann der Schuldner nicht damit gehört werden, der im zugrundeliegenden Vergleich vereinbarte Nachbesserungsanspruch bestehe nicht, weil die ursprünglichen Leistung mangelfrei gewesen sei, da im Zwangsvollstreckungsverfahren die Frage der materiellen Richtigkeit des Titels grundsätzlich keine Rolle spielt.
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