OLG Bamberg - Beschluß vom 19.02.1997
7 W 2/97
Normen:
ZPO §§ 793, 887 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen:
NJW-RR 1998, 716

OLG Bamberg - Beschluß vom 19.02.1997 (7 W 2/97) - DRsp Nr. 1998/10763

OLG Bamberg, Beschluß vom 19.02.1997 - Aktenzeichen 7 W 2/97

DRsp Nr. 1998/10763

Im Beschwerdeverfahren gegen die Anordnung einer Ersatzvornahme nach § 887 Abs. 1 und Abs. 2 ZPO kann der Schuldner nicht damit gehört werden, der im zugrundeliegenden Vergleich vereinbarte Nachbesserungsanspruch bestehe nicht, weil die ursprünglichen Leistung mangelfrei gewesen sei, da im Zwangsvollstreckungsverfahren die Frage der materiellen Richtigkeit des Titels grundsätzlich keine Rolle spielt.

Normenkette:

ZPO §§ 793, 887 Abs. 1, Abs. 2 ;
Fundstellen
NJW-RR 1998, 716