Der Beschluss der 2. Zivilkammer des Landgerichts Dresden vom 4. August 2010 (
Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des Amtsgerichts Dresden - Vollstreckungsgericht - vom 2. Juli 2009 (
Die Schuldnerin trägt die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
I.
Das Amtsgericht hat wegen einer titulierten Forderung des Gläubigers über 5.762,63 € einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erlassen. Dieser bezieht sich unter anderem auf angebliche, wie folgt bezeichnete Forderungen der Schuldnerin gegen die Drittschuldner, vier Banken:
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