Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer Leibrente - Haftung des Erstehers
BGH, Urteil vom 08.07.1993 - Aktenzeichen IX ZR 222/92
DRsp Nr. 1993/2508
Notarhaftung bei unzureichender Belehrung über dingliche Sicherung einer Leibrente - Haftung des Erstehers
»a) Die Pflicht, die Beteiligten eines Grundstückskaufvertrages darüber zu belehren, daß die als Kaufpreis vorgesehene Leibrente nicht durch eine Reallast zugunsten Dritter gesichert werden kann, trifft den Urkundsnotar auch gegenüber den Grundstückskäufern.b) Bleibt eine zur Sicherung eines Leibrentenversprechens eingetragene Reallast bei der Zwangsversteigerung des belasteten Grundstücks bestehen, haftet im Innenverhältnis zu dem ursprünglichen Rentenschuldner allein der Ersteher für die nach dem Zuschlag fällig werdenden Leistungen (Ergänzung zu BGHZ 58, 191).«
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