OLG Saarbrücken - Urteil vom 30.04.2008
1 U 461/07
Normen:
ZPO § 80 ; ZPO § 89 ; ZPO § 920 ; ZPO § 936 ;
Fundstellen:
MDR 2008, 1233
OLGReport-Saarbrücken 2008, 641
Vorinstanzen:
LG Saarbrücken, vom 20.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 12 O 72/07

Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.04.2008 - Aktenzeichen 1 U 461/07

DRsp Nr. 2008/16688

Nachweis der Prozessvollmacht bei Rüge des Gegners im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes

»Der Nachweis der Prozessvollmacht hat auf Rüge des Gegners auch im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes durch die Vorlage der Originalvollmacht zu erfolgen.«

Normenkette:

ZPO § 80 ; ZPO § 89 ; ZPO § 920 ; ZPO § 936 ;

Entscheidungsgründe:

A.

Die Verfügungsklägerin (im folgenden Klägerin) hat in dem nunmehr in der Berufungsinstanz einseitig für erledigt erklärten einstweiligen Verfügungsverfahren die Verfügungsbeklagte (im folgenden Beklagte) auf Unterlassung der Ankündigung, des Feilhaltens und/oder des Inverkehrbringens von näher bezeichneten Handtaschen wegen Markenrechtsverletzung in Anspruch genommen (Antrag zu 1). Ferner hat sie die Anordnung verfolgt, die im Besitz oder Eigentum der Verfügungsbeklagten befindlichen Handtaschen in deren S. Filiale an den zuständigen Gerichtsvollzieher herauszugeben (Antrag zu 2). Schließlich erstrebte sie die Verpflichtung der Beklagten zur Auskunftserteilung (Antrag zu 3).