OLG Köln - Beschluß vom 07.04.2000
16 W 6/00
Normen:
EuGVÜ Art. 33, 47;
Fundstellen:
JurBüro 2001, 48
OLGReport-Köln 2000, 433
Vorinstanzen:
LG Bonn, vom 20.12.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 3 O 463/99

Nachträgliche Zustellung der zu vollstreckenden Entscheidung

OLG Köln, Beschluß vom 07.04.2000 - Aktenzeichen 16 W 6/00

DRsp Nr. 2000/8071

Nachträgliche Zustellung der zu vollstreckenden Entscheidung

Die Beschwerde gegen die Erteilung einer Vollstreckungsklausel nach dem EuGVÜ hat auch dann keinen Erfolg, wenn die zu vollstreckende Entscheidung zwar vor Beantragung der Klausel noch nicht zugestellt war, die Zustellung an den nach wie vor zahlungsunwilligen Schuldner aber im Verlaufe des Beschwerdeverfahrens nachgeholt wird.

Normenkette:

EuGVÜ Art. 33, 47;

Gründe:

Die Antragstellerin erwirkte ein am 27.10.99 verkündetes Teilurteil der Ersten Kammer des Handelsgerichts Turnhout, Provinz Antwerpen/Belgien, Aktenzeichen "A.R. 99/2185, Repertorium Nr. 5374", wodurch die Antragsgegnerin zur Zahlung von drei Mio Belgische Francs verurteilt wurde. Die Antragsgegnerin hat gegen das Urteil am 3.1.2000 beim Berufungsgerichtshof in Antwerpen Berufung eingelegt.