ArbG Neubrandenburg, vom 06.11.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 4 BV 3/07
Mitbestimmung bei Durchführung einer Veranstaltung der Arbeitgeberin zu Gunsten von Langzeitgesunden - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats mit Androhung eines Ordnungsgeldes
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 13.05.2008 - Aktenzeichen 5 TaBV 17/07
DRsp Nr. 2009/1799
Mitbestimmung bei Durchführung einer Veranstaltung der Arbeitgeberin zu Gunsten von Langzeitgesunden - Unterlassungsanspruch des Betriebsrats mit Androhung eines Ordnungsgeldes
1. Führt die Arbeitgeberin für alle Arbeitnehmer ihres Betriebes, die in den letzten 4 Jahren keine Ausfallzeiten wegen Arbeitsunfähigkeit hatten, eine Festveranstaltung mit Abendessen und Übernachtung in einem Wellness-Hotel durch ("Fest der Langzeitgesunden"), wendet sie diesen Arbeitnehmern freiwillig Leistungen zu, die Entgeltcharakter haben. Der für den Betrieb gebildete Betriebsrat ist daher nach § 87 Absatz 1 Nr. 10BetrVG zu beteiligen.
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