Mietvertrag zwischen Familienangehörigen zur Verhinderung der Vollstreckung aus Zuschlagsbeschluss
OLG Düsseldorf, Urteil vom 22.01.1996 - Aktenzeichen 9 U 115/95
DRsp Nr. 2004/1367
Mietvertrag zwischen Familienangehörigen zur Verhinderung der Vollstreckung aus Zuschlagsbeschluss
»Ein Mietvertrag zwischen Familienangehörigen ist nicht schon dann wegen Sittenwidrigkeit nichtig, wenn es sein alleiniger Zweck ist, die Rechtslage des § 93ZVG auszuschalten und die sich aus dieser Vorschrift zugunsten des Erstehers ergebenden Rechte zu vereiteln.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.