OLG Frankfurt/Main, vom 29.09.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 22 U 101/91
Meinungsfreiheit und Anspruchs auf Widerruf eines Werturteils
BVerfG, Beschluß vom 07.05.1997 - Aktenzeichen 1 BvR 1805/92
DRsp Nr. 2004/16369
Meinungsfreiheit und Anspruchs auf Widerruf eines Werturteils
Werturteile sind wegen ihres subjektiven Charakters nicht auf Richtigkeit oder Wahrheit überprüfbar; niemand kann rechtlich und im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen.
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