BVerfG - Beschluß vom 07.05.1997
1 BvR 1805/92
Normen:
GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 5 Abs. 1 Satz 1 ;
Vorinstanzen:
OLG Frankfurt/Main, vom 29.09.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 22 U 101/91

Meinungsfreiheit und Anspruchs auf Widerruf eines Werturteils

BVerfG, Beschluß vom 07.05.1997 - Aktenzeichen 1 BvR 1805/92

DRsp Nr. 2004/16369

Meinungsfreiheit und Anspruchs auf Widerruf eines Werturteils

Werturteile sind wegen ihres subjektiven Charakters nicht auf Richtigkeit oder Wahrheit überprüfbar; niemand kann rechtlich und im Wege der Zwangsvollstreckung gezwungen werden, eine Überzeugung aufzugeben oder eine Würdigung zurückzunehmen.

Normenkette:

GG Art. 1 Abs. 1 Art. 2 Abs. 1 Art. 5 Abs. 1 Satz 1 ;

Gründe: