BRAGO § 6 Abs. 1 § 57 ; GVollzGA § 130 Nr. 1 ; VV-RVG Nr. 1008, Nr. 3309 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; ZPO § 788 ;
Fundstellen:
DGVZ 2000, 174
Mehrvertretungszuschlag für Anwaltssozietät in eigener Zwangsvollstreckungssache
AG Höxter, Beschluss vom 13.04.2000 - Aktenzeichen 7 M 740/99
DRsp Nr. 2004/18476
Mehrvertretungszuschlag für Anwaltssozietät in eigener Zwangsvollstreckungssache
Eine Rechtsanwaltssozietät, die in eigener Sache die Zwangsvollstreckung betreibt, kann keine Mehrvertretungsgebühr nach § 6 Abs. 1BRAGO erstattet verlangen.
Normenkette:
BRAGO § 6 Abs. 1 § 57 ; GVollzGA § 130 Nr. 1 ; VV-RVG Nr. 1008, Nr. 3309 (redaktionell eingefügt aufgrund Art. 3 KostRMoG) ; ZPO § 788 ;
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