LG Stuttgart, vom 17.01.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 10 T 293/07
AG Stuttgart, vom 06.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 2 M 2231/06
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
BGH, Beschluß vom 23.10.2008 - Aktenzeichen VII ZB 16/08
DRsp Nr. 2008/20766
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Entscheidung des Gerichts über die Erinnerung gegen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss
»Maßgebend für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Entscheidung über das gegen den Beschluss eingelegte Rechtsmittel.«
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