Mangelnde Bezeichnung der Identität zu pfändender Forderungen
OLG Karlsruhe, Urteil vom 30.01.1997 - Aktenzeichen 4 U 154/96
DRsp Nr. 1999/4432
Mangelnde Bezeichnung der Identität zu pfändender Forderungen
»Werden in einem Pfändungsbeschluß zu pfändende Ansprüche auf Zahlung von Entgelt für Entwicklung und Pflege von Computersoftware lediglich mit "Forderungen aus Lieferungen und sonstigen Leistungen" umschrieben, so ist deren Identität nicht hinreichend bezeichnet und die Pfändung daher unwirksam.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.