Die zulässige Berufung des Klägers ist begründet. Das Landgericht hat die Klage zu unrecht abgewiesen.
1. Der Kläger kann gem. § 812 Abs. 1 Satz 1 erste Alternative BGB von der Beklagten Rückzahlung der geleisteten 11.845 DM nebst Zinsen verlangen. Die Beklagte hat diesen Betrag ohne Rechtgrund im Sinne des Gesetzes erhalten.
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