LG Würzburg - Urteil vom 10.04.1991 (4 S 2287/90) - DRsp Nr. 1998/12340
LG Würzburg, Urteil vom 10.04.1991 - Aktenzeichen 4 S 2287/90
DRsp Nr. 1998/12340
Die Umgehung des Verbots, Ehemäklerlohn zu verlangen, stellt eine vorsätzlich sittenwidrige Schädigung dar, wenn ein Partnerschaftsvermittlungsvertrag mit einer Ratenzahlungsvereinbarung geschlossen wurde und der Vermittler einen Vollstreckungsbescheid wegen seiner Honorarforderung nur auf Grundlage der Ratenzahlungsvereinbarung erwirkt hat, so daß im Mahnverfahren die Problematik der Wirksamkeit von Partnerschaftsvermittlungsverträgen umgangen werden konnte.
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