I. Auf die Anträge der Gläubiger vom 20.4.1995 erließ das Amtsgericht - Gesamtvollstreckungsgericht - Stendal mit Beschluß vom 24.4.1995 gegen den Schuldner ein allgemeines Verfügungsverbot, ordnete die Sequestration an und bestellte den Rechtsanwalt K. zum Sequester, den es beauftragte, ein Gutachten darüber zu erstellen, ob der Schuldner zahlungsunfähig sei. Mit Beschluß vom 18.5.1995 eröffnete das Amtsgericht das Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen des Schuldners und bestellte den Sequester nunmehr zum Verwalter.
Antrag auf Festsetzung der Sequestervergütung antragsgemäße Festsetzung Erinnerung seitens des Schuldners Neufestsetzung der Vergütung durch den Gesamtvollstreckungsrichter Beschwerde des Sequesters
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|