LG Saarbrücken - 25.09.1986 (5 T 521/86) - DRsp Nr. 1992/11437
LG Saarbrücken, vom 25.09.1986 - Aktenzeichen 5 T 521/86
DRsp Nr. 1992/11437
»Die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für das Verfahren der Zwangsversteigerung zur Aufhebung der Gemeinschaft kann mit der Auflage verbunden werden, daß die Kosten bei Beendigung des Verfahrens durch Zuschlag aus dem Übererlös zu zahlen sind, der bei der Auseinandersetzung auf den Antragsteller entfällt«.
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