LG Saarbrücken - 18.08.1993 (5 T 447/93) - DRsp Nr. 1997/2445
LG Saarbrücken, vom 18.08.1993 - Aktenzeichen 5 T 447/93
DRsp Nr. 1997/2445
Betreibt der Schuldner ein vollkaufmännisch eingerichtetes Ladengeschäft, so unterliegen sowohl die Geschäftsausstattung wie auch der zum Verkauf bestimmte Warenbestand der Pfändung.
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