LG Regensburg - Beschluß vom 25.05.1994 (2 T 201/94) - DRsp Nr. 1998/12182
LG Regensburg, Beschluß vom 25.05.1994 - Aktenzeichen 2 T 201/94
DRsp Nr. 1998/12182
"Gefahr im Verzug" muß anhand konkreter, im Gerichtsvollzieherprotokoll zu vermerkender Tatsachen vom Gerichtsvollzieher festgestellt werden; dabei genügt eine nicht durch tatsächliche Anhaltspunkte begründete, nur aus allgemeinen Erwägungen hergeleitete Besorgnis nicht.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.