LG Regensburg - Beschluß vom 25.02.1988 (2 T 43/88) - DRsp Nr. 1998/12220
LG Regensburg, Beschluß vom 25.02.1988 - Aktenzeichen 2 T 43/88
DRsp Nr. 1998/12220
§ 762 Abs. 2 Nr. 2ZPO verpflichtet den Gerichtsvollzieher auch auf Weisung des Gläubigers nicht, sämtliche beim Schuldner vorhandenen Gegenstände einzeln mit Wertangabe im Pfändungsprotokoll aufzuführen.
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