LG Passau - 06.04.1989 (2 T 192/88) - DRsp Nr. 1996/18863
LG Passau, vom 06.04.1989 - Aktenzeichen 2 T 192/88
DRsp Nr. 1996/18863
Im Ausland (hier: Österreich) entstandene Zwangsvollstreckungskosten können im Rahmen einer im Inland durchgeführten Vollstreckungsmaßnahme gemäß § 788ZPO zugleich mit dem zur Zwangsvollstreckung stehenden Anspruch beizutreiben bzw. ohne besonderen Vollstreckungstitel festgesetzt werden (str.).
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