LG Paderborn - 05.02.1987 (5 T 42/87) - DRsp Nr. 1997/6860
LG Paderborn, vom 05.02.1987 - Aktenzeichen 5 T 42/87
DRsp Nr. 1997/6860
Begehrt der Gläubiger den Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen einer Restforderung, so hat er dem Vollstreckungsgericht eine überprüfbare Forderungsaufstellung einschließlich sämtlicher Belege über die bisherigen Kosten der Zwangsvollstreckung vorzulegen.
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