LG Münster - 22.07.1993 (5 T 533/93) - DRsp Nr. 1997/6858
LG Münster, vom 22.07.1993 - Aktenzeichen 5 T 533/93
DRsp Nr. 1997/6858
Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen kann dem Schuldner im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß aufgegeben werden, die Lohnabrechnungen seines Arbeitgebers an den Gläubiger herauszugeben, da es sich insoweit um Beweisurkunden über die Höhe des Arbeitseinkommens und die Zahl der unterhaltsberechtigten Personen handelt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.