LG München I - Beschluß vom 12.02.1996 (20 T 1122/96) - DRsp Nr. 1998/11964
LG München I, Beschluß vom 12.02.1996 - Aktenzeichen 20 T 1122/96
DRsp Nr. 1998/11964
1. Der Gerichtsvollzieher hat eine noch nicht zugestellte Ausfertigung des Vollstreckungstitels vor Beginn der Vollstreckung zustellen.2. Zwangsvollstreckung wegen der Kosten früherer - erfolgloser - Zwangsvollstreckungsmaßnahmen kann nur durchgeführt werden, wenn der Gläubiger die Entstehung und die Notwendigkeit dieser Kosten nachgewiesen hat.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.