LG Marburg - 29.06.1995 (3 T 66/95) - DRsp Nr. 1997/6854
LG Marburg, vom 29.06.1995 - Aktenzeichen 3 T 66/95
DRsp Nr. 1997/6854
Die - grundsätzlich zulässige - Pfändung künftiger Rentenansprüche setzt eine hinreichende Konkretisierung der Rechtsbeziehung zwischen Schuldner und Sozialversicherungsträger voraus.
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