LG Mannheim - Beschluß vom 25.03.1992 (4 T 54/92) - DRsp Nr. 1994/2289
LG Mannheim, Beschluß vom 25.03.1992 - Aktenzeichen 4 T 54/92
DRsp Nr. 1994/2289
Räumungsvollstreckung bei Ehegatten: Eine Zwangsräumung ist nur aufgrund eines Titels gegen beide Ehegatten möglich, da an einer gemieteten Wohnung jeder Ehegatte ein eigenständiges Besitzrecht hat; auch wenn nur einer der Ehegatten den Mietvertrag abgeschlossen hat.
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