LG Mannheim - 04.05.1983 (4 T 78/83) - DRsp Nr. 1997/2431
LG Mannheim, vom 04.05.1983 - Aktenzeichen 4 T 78/83
DRsp Nr. 1997/2431
Ist Gesellschaftsvermögen in den Privaträumen des Geschäftsführers einer GmbH vorhanden, ist grundsätzlich davon auszugehen, daß dieser den Gewahrsam für die GmbH ausübt.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.