LG Mannheim - 03.09.1986 (4 T 154/86) - DRsp Nr. 1992/11343
LG Mannheim, vom 03.09.1986 - Aktenzeichen 4 T 154/86
DRsp Nr. 1992/11343
a. Bedingter Pfändungsschutz nach Abs. 1 Nr. 2 auch für Unterhaltsleistungen, die der Verpflichtete mittelbar durch Abtretung von Gehaltsansprüchen erbringt.
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