LG Lübeck - 02.08.1988 (7 T 494/88) - DRsp Nr. 1997/2428
LG Lübeck, vom 02.08.1988 - Aktenzeichen 7 T 494/88
DRsp Nr. 1997/2428
Ein Steuerberater hat im Verzeichnis seines Vermögens bei Abgabe der Offenbarungsversicherung seine Honorarforderungen nach Auftraggeber und Höhe genau anzugeben.
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