LG Köln - Beschluß vom 08.01.1996 (10 T 277/95) - DRsp Nr. 1997/6852
LG Köln, Beschluß vom 08.01.1996 - Aktenzeichen 10 T 277/95
DRsp Nr. 1997/6852
Der Herausgabeanspruch des Schuldners gegenüber dem Drittschuldner auf gegenwärtige und zukünftige Erteilung von Lohnabrechnungen ist auf den Antrag des Gläubigers im Pfändungs- und Überweisungsbeschluß als mitgepfändet aufzunehmen.
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