LG Köln - 14.02.1991 (19 T 10/91) - DRsp Nr. 1992/11265
LG Köln, vom 14.02.1991 - Aktenzeichen 19 T 10/91
DRsp Nr. 1992/11265
Das Betreiben eines Offenbarungsverfahrens wegen einer - berechtigten - Forderung in Höhe von 2,10 DM kann gegen das Schikaneverbot des § 226BGB verstoßen.
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