LG Koblenz - Beschluß vom 16.09.1996 (2 T 540/96) - DRsp Nr. 1998/7252
LG Koblenz, Beschluß vom 16.09.1996 - Aktenzeichen 2 T 540/96
DRsp Nr. 1998/7252
»Gibt der Schuldner im Rahmen der Vermögensoffenbarung an, daß er monatlich 2000 DM aus einem Gewerbebetrieb erzielt, so ist dies als Begründung für eine Ergänzung der eidesstattlichen Versicherung nach § 903 mit dem Ziel, weitere Auftraggeber zu erfahren, ausreichend. Die Führung des selbständigen Betriebes begründet insoweit die Vermutung für "späteren "Vermögenserwerb.«
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" abrufen.
Testen Sie "Aktuelle Muster und Entscheidungshilfen zur Zwangsvollstreckungspraxis" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.