LG Itzehoe - 10.05.1988 (1 S 292/87) - DRsp Nr. 1997/6850
LG Itzehoe, vom 10.05.1988 - Aktenzeichen 1 S 292/87
DRsp Nr. 1997/6850
Der Anspruch eines Bankkunden gegen eine Bank aus der Bankverbindung auf Rechnungslegung und Erteilung von Kontoauszügen für ein Girokonto ist pfändbar.
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